24 Stunden bis zum Ende: Studie sieht Unzufriedenheit bei Videodownloads

Einer Studie der US-Marketingfirma Parks Associates zufolge sind nur 12% der Internetnutzer mit den Videos zufrieden, die sie nicht über ein Peer-to-Peer-Netzwerk, also in der Regel legal gedownloadet haben. Neben schlechter Bildqualität und teuren Preisen stellt jüngst das Digital Rights Management (DRM) für Käufer kostenpflichtiger Google-Videos das wohl größte Ärgernis dar. Denn das bisher nur als Gedankenspiel vorhandene Worst Case Scenario, das den Inhaber von DRM-geschüzten Videos ereilen könnte, macht Google zur Wirklichkeit. Seit dem 15. August sind die erworbenen Filme nicht mehr abspielbar, weil der Dienst eingestellt wurde. Die meisten Videos werden lediglich durch einen Gutschein entschädigt.

Glück im Unglück haben indessen filminteressierte Downloader aus Deutschland. Denn wie auch das Film- und TV-Serien-Angebot von Apple und Amazon.com, war der Google-Dienst nur in den USA verfügbar. Deutschen Loadern bleibt indes der Umweg über teure Video-On-Demand Dienstleistungen mit Hardwareerweiterung (Maxdome, T-Home) um an ein begrenztes Online-Angebot zu kommen. Ebenfalls spärlich und auf Synchronfassungen beschränkt, lassen sich Titel aus dem Warner-Home-Video-Katalog bei in2movies beziehen. Not amusing ist hier, dass der Preis eines DRM-geschützten Films meist über-, doch die Bildqualität immer unter DVD-Niveau liegt.

Das größte Pech ereilt jedoch deutsche Fans der Serie CSI. Möchten diese eine Folge über ihren Computer sehen, bezahlen sie bei RTL nicht nur mehr als Käufer im US-iTunes-Store, ihnen wird zudem eine Frist gesetzt. In Mission: Impossible-Manier bleiben 24 Stunden bis zur Selbstzerstörung des Inhalts.

Wenn sich die Zurückhaltung der Content-Inhaber, Filme und TV-Serien online anzubieten, mit der Sorge um einen Einbruch der DVD-Verkäufe erklären ließe, scheint die Studie doch zu zeigen, dass es eine zahlungswillige Klientel unabhängig vom DVD-Markt gibt, die Inhalte in einer angemessenen Präsentation beziehen möchte, sobald diese technisch und rechtlich verfügbar wären.

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